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Satzung des Vereines


§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Freundeskreis der Colonia Tovar“, Fördergemeinschaft der Stiftung Colonia Tovar mit dem Zusatz e.V. nach Eintragung in das Vereinsregister und hat seinen Sitz in Endingen.

§ 2 Grundlage und Zielsetzung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des zweiten Teils, dritter Abschnitt der Abgabenordnung. Er bezweckt vorwiegend folgende Aufgaben:

2.1 Förderung der Beziehungen zwischen den aus Deutschland stammenden Auswanderernachkommen der in Tovar und Umgebung liegenden Auswanderersiedlungen. Er soll helfen, die Verbindung zwischen den heutigen Nachkommen in Venezuela und ihren Heimatgemeinden in Baden aufrechtzuerhalten und zu stärken.
2.2 Förderung der Beibehaltung und der Kenntnis der deutschen Sprache und des badischen Dialekts.
2.3 Förderung und Betreuung von Ausbildungsvorhaben junger Tovarerinnen und Tovarern in Baden, in ihren handwerklichen Lehren, Schulen, Fachschulen und Hochschulen.Betreuung von Besuchern aus Tovar, die sich im Kaiserstuhlgebiet aufhalten.Unterstützung von Forschungsvorhaben der Stiftung, von Schülern und Studenten in Tovar.Betreuung des Museums in Endingen, der in Endingen lagernden Archivbestände.
Unterstützung der Schriftenreihe durch Text- und finanzielle Beiträge.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

2. Mitglied wird, wer einen schriftlichen Antrag stellt und durch Beschluss des Vorstandes aufgenommen wird.

3. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Kündigung des Mitgliedes.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und ist zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich.

4. Die Mitgliedschaft endet ohne Kündigung bei Tod oder durch Ausschluss.

5. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand des Vereins mit sofortiger Wirkung erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein in grober Weise den Interessen oder gegen das Ansehen des Vereins verstoßenes Verhalten gelten als wichtiger Grund.

§ 4 Beiträge

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 5 Organe

Organe des Vereines sind Vorstand- und Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.

§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schatzmeister
und bis zu drei Beisitzern
Von dieser Vorstandschaft übernimmt eine Person zusätzlich das Amt des Schriftführers. Nach Möglichkeit sollte ein Vorstandsmitglied auch im Vorstand der Stiftung „LA COLONIA TOVAR“ sein.

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Der Vorstand ist berechtigt, einzelnen Mitgliedern Vollmachten für die Vertretung des Vereins zu erteilen.

3. Die Geschäfte des Vereins werden vom Vorstand geführt.

4. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

5. Der Vorstand führt sein Amt unentgeltlich aus.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.

3. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

4. Über die Mitgliederversammlung ist von einem Vorstandsmitglied eine zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

§ 8 Wirtschaftsführung

Die satzungsgemäßen Aufgaben werden durch die Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erträge des Vereinsvermögens gedeckt. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 9 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

§ 10 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Für den Fall der Auflösung des Vereins fällt vorhandenes Vermögen an die Stiftung „LA COLONIA TOVAR“ Endingen oder sollte diese nicht mehr bestehen, an die Stadt Endingen.

§ 11 Eintragung

Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Kenzingen einzutragen.

So beschlossen in der Mitgliederversammlung am 27.11.2009.

Bernd Meyer
1. Vorsitzender

Susanne Misle Dürr
2. Vorsitzende


Erster Vorsitzender:
Bernd Meyer
Seilnachtstraße 12
D 79346 Endingen

Email:

berndmeyerendingen@t-online.de