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Satzung

Satzung des Vereines
„FREUNDESKREIS DER COLONIA TOVAR“
Fördergemeinschaft der STIFTUNG COLONIA TOVAR e.V.

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§ 1 Name und Sitz


Der Verein führt den Namen „Freundeskreis der Colonia Tovar“, Fördergemeinschaft
der Stiftung Colonia Tovar, mit dem Zusatz e.V. nach Eintragung in das Vereinsregister,
und hat seinen Sitz in Endingen.

§ 2 Grundlage und Zielsetzung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke
im Sinne des zweiten Teils, dritter Abschnitt der Abgabenordnung.
Er bezweckt vorwiegend folgende Aufgaben:

2.1 Förderung der Beziehungen zwischen den aus Deutschland stammenden Auswanderer-
Nachkommen, der in Tovar und Umgebung liegenden Auswanderersiedlungen
Er soll helfen, die Verbindung zwischen den heutigen Nachkommen in Venezuela
und ihren Heimatgemeinden in Baden aufrechtzuerhalten und zu stärken.

2.2 Förderung der Beibehaltung und der Kenntnis der deutschen Sprache und
des badischen Dialekts.

2.3 Förderung und Betreuung von Ausbildungsvorhaben junger Colonieros/as in Baden,
in ihren handwerklichen Lehren, Schulen, Fachschulen und Hochschulen.

2.4 Betreuung von Besuchern aus Tovar, die sich im Kaiserstuhlgebiet aufhalten.

2.5 Unterstützung von Forschungsvorhaben der Stiftung von Schülern und Studenten
in Tovar.

2.6 Betreuung des Tovar-Museums in Endingen.

2.7 Unterstützung der Schriftenreihe durch Text- und finanzielle Beiträge.

2.8.Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gemäß § 53 Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohen Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

2. Mitglied wird, wer einen schriftlichen Antrag stellt und durch Beschluss des
Vorstandes aufgenommen wird.

3. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Kündigung des Mitgliedes. Die
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und ist zum Ende eines jeden Kalenderjahres
möglich.

4. Die Mitgliedschaft endet ohne Kündigung bei Tod oder durch Ausschluss.

5. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand des Vereins mit
sofortiger Wirkung erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein in grober
Weise den Interessen oder gegen das Ansehen des Vereins verstoßenes Verhalten,
gelten als wichtiger Grund.

§ 4 Beiträge

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 5 Organe

Organe des Vereines sind Vorstand- und Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der
Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere
Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.

§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schatzmeister
- und bis zu vier Beisitzern.

Von dieser Vorstandschaft übernimmt eine Person zusätzlich das Amt
des Schriftführers.
Nach Möglichkeit sollte ein Vorstandsmitglied auch im Vorstand der Stiftung
„COLONIA TOVAR“ sein.

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern
vertreten. Der Vorstand ist berechtigt, einzelnen Mitgliedern Vollmachten für die
Vertretung des Vereins zu erteilen.

3. Die Geschäfte des Vereins werden vom Vorstand geführt.

4. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer
von 2 Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit so lange
im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

5. Der Vorstand führt sein Amt unentgeltlich aus.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Sie beschließt insbesondere über die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des
Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine geplante Änderung der Satzung
muss jeweils als Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung
bekannt gemacht werden. Satzungsänderungen bedürfen eines Beschlusses von
zwei Drittel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der
Mitglieder einzuberufen.

3. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit
einer Frist von zwei Wochen, schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

4. Über die Mitgliederversammlung ist von einem Vorstandsmitglied eine zu unterzeichnende
Niederschrift anzufertigen.

§ 8 Wirtschaftsführung

Die satzungsgemäßen Aufgaben werden durch die Mitgliedsbeiträge, Spenden und
Erträge des Vereinsvermögens gedeckt. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 9 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

§ 10 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlossen werden.
Für den Fall der Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt
vorhandenes Vermögen an die „Stiftung COLONIA TOVAR Endingen“ oder sollte diese
nicht mehr bestehen, an die Stadt Endingen, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 11 Eintragung

Der Verein ist in das Vereinsregister (VR-Nr. 270 320) des Amtsgerichtes Freiburg einzutragen.
So beschlossen in der Mitgliederversammlung am 28.04.2022.

Ralf Muttach
1. Vorsitzender

Michael Formella
2. Vorsitzender